Schutzgebiete
Naturschutz auf der Fläche
 
 
Schutzgebiete sind unverzichtbare Instrumente des Naturschutzes. Heute existiert eine Vielzahl unterschiedlicher Schutzgebietstypen, die sich in ihren Zielsetzungen und durch unterschiedlich strenge Schutzbestimmungen unterscheiden.
 
 
Schutzgebietskategorien
 
Es handelt sich hier um eine Auflistung unterschiedlichster Schutzgebietskategorien, wobei in keinem Staat alle angeführten Kategorien angewandt werden.
 
•   Naturschutzgebiet
Naturschutzgebiete dienen dem besonderen Schutz von Natur und Landschaft, um die Lebensräume wildlebender Arten zu erhalten, zu entwickeln und wiederherzustellen. Auch Gebiete, die sich durch eine besondere Seltenheit und Eigenart auszeichnen oder die von besonderem wissenschaftlichen oder naturgeschichtlichen Wert sind, können zu Naturschutzgebieten erklärt werden.
=> Naturschutzgebiete in Deutschland
 
•   Natura 2000-Gebiet
Natura 2000-Gebiete werden gemäß der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie und/oder der Vogelschutzrichtlinie der Europäischen Union ausgewiesen, um natürliche Lebensräume und wildlebende Tiere und Pflanzen europaweit zu schützen. Die Mitgliedstatten der EU sind verpflichtet, Gebiete in ausreichender Anzahl, Größe und Qualität auszuweisen und für einen guten Erhaltungszustand der Lebensräume und Arten von gemeinschaftlichem Interesse zu sorgen. Alle sechs Jahre muss der EU über den Zustand der Natura 2000-Gebietet berichtet werden.
=> Fauna-Flora-Habitatrichtlinie und Vogelschutzrichtlinie – Gebiete und Arten in Deuschland
=> Natura 2000 Viewer
 
•   Smaragd-Gebiet
Das europäische Netzwerk „Smaragd“ für bedrohte Arten und Lebensräume ist vor allem außerhalb der Europäischen Union als Pendent zu Natura 2000 von Bedeutung. In der Schweiz wurden im Jahr 2012 die 37 gemeldeten Lebensräume vom Europarat als Smaragd-Gebiete anerkannt.
=> Smaragd-Gebiete der Schweiz
 
•   Landschaftsschutzgebiet
Landschaftsschutzgebiete schützen und erhalten Gebiete mit einer besonderen Vielfalt und Eigenart der Landschaft, einer hohen kulturhistorischen Bedeutung oder einem besonderen Wert für die Erholung.
 
•   Geschützter Landschaftsteil / Geschützter Landschaftsbestandteil
Im Gegensatz zu den meist großflächigen Landschaftsschutzgebieten umfassen geschützte Landschaftsteile bzw geschützte Landschaftsbestandteile meist kleinräumigere Landschaftsausschnitte, die das Landschafts- oder Ortsbild prägen und beleben.
 
•   Pflanzenschutzgebiet
Pflanzenschutzgebiete dienen dem Schutz der Pflanzenwelt. In Pflanzenschutzgebieten ist es untersagt, Pflanzen zu schädigen, zu pflücken, auszureißen oder auszugraben.
 
•   Pilzschutzgebiete
Sie werden zum Erhalt der Pilzflora ausgewiesen. In Pilzschutzgebieten ist unter anderem das Sammeln von Pilzen zur Gänze untersagt.
 
•   Naturwaldreservat
Naturwaldreservate werden nicht forstwirtschaftlich genutzt und der natürlichen Entwicklung überlassen. Ihre Entwicklungsdynamik entspricht der von Urwäldern. Sie sind meist Lebensräume für seltene und bedrohte Waldarten und haben eine große Bedeutung für die Erforschung von unbeeinflussten Waldlebensgemeinschaften.
Naturwaldreservate, die zu wenig Raum für eine ausgeglichene Entwicklung aller natürlichen Bestandsentwicklungsphasen von Wäldern bieten, trotzdem aber charakteristische Bestände natürlicher Waldgesellschaften umfassen, werden als Naturwaldzellen bezeichnet.
=> Datenbank Naturwaldreservate in Deutschland
=> Naturwaldreservate in Österreich
=> Monitoring Naturwaldreservate Schweiz
 
•   Naturdenkmal
Als Naturdenkmal werden meist Einzelobjekte, etwa Bäume, Höhlen, erdgeschichtliche Aufschlüsse, Findlinge oder Quellen geschützt, die auf Grund von Seltenheit, besonderer Schönheit oder naturgeschichtlicher und landschaftlicher Aspekte erhaltenswert sind. Auch kleinflächige Landschaftsteile mit einer Größe bis zu 5 ha werden als Naturdenkmale ausgewiesen. In manchen Regionen können kleinere, regional bedeutende Gebiete auch zu örtlichen Schutzgebieten erklärt werden.
 
•   Nationales Naturmonument
In Deutschland können seit 2010 Gebiete, die aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, kulturhistorischen oder landeskundlichen Gründen und wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit von Bedeutung für ganz Deutschland sind, als Nationale Naturmonumente ausgewiesen werden.
 
•   Ruhegebiet
Ruhegebiete sind ökologische Ausgleichs- und Rückzugsräume. Sie sollen einer Überschließung der Landschaft entgegenwirken, indem störende Infrastrukturen und Nutzungen verboten bzw eingeschränkt werden.
 
•   Wildschutzgebiet
Wildschutz-, Wildruhe-, Wildschon- und Jagdbanngebiete schützen Lebensräume mit besonderer Bedeutung für jagdbare Wildtiere, zB Wintereinstandsgebiete, Setz-, Brut-, und Aufzuchtsgebiete. Im Vordergrund stehen Vermeidung oder Minimierung von Störungen durch menschliche Nutzungen. Verboten bzw eingeschränkt werden vor allem Jagd sowie Sport- und Freizeitaktivitäten.
 
•   Naturpark
Naturparke erhalten und bewahren wertvolle Landschaften, die sich durch eine große Naturvielfalt und einen hohen Erlebnis-, Bildungs- und Erholungswert für den Menschen auszeichnen. Im Vordergrund steht ein harmonisches Miteinander von Mensch und Natur. Die Ansprüche des Menschen an Lebens- und Wirtschaftsräume sollen mit den Anforderungen von Landschafts- und Naturschutz in Einklang gebracht werden, indem eine umweltgerechte Landnutzung, eine nachhaltige Regionalentwicklung und ein naturverträglichen Tourismus gefördert werden.
=> Naturparke Deutschland
=> Österreichische Naturparke
 
•   Biosphärenreservat/Biosphärenpark
Biosphärenreservate werden gemäß den Richtlinien des „Men and Biosphere“ (MAB)-Programms der UNESCO als Modellregionen für nachhaltiges Leben und Wirtschaften eingerichtet. Ziel ist, die Natur zu schützen und zu erhalten, eine soziokulturell und ökologisch nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung zu fördern sowie Forschung, Bildung und Informationsaustausch zu stärken. Biosphärenreservate gliedern sich in Kernzonen, die dem strengen Schutz der Natur vorbehalten sind, in Pflegezonen, die dem Erhalt vielfältiger, extensiv genutzter Kulturlandschaften dienen, und in Entwicklungszonen, dem Lebens-, Wirtschafts- und Erholungsraum der Bevölkerung.
=> Biosphärenparks Österreich
=> Biosphärenreservate in Deutschland
 
•   Nationalpark
Ein Nationalpark ist ein großflächiges Schutzgebiet, in dem sich die Natur weitgehend ungestört und möglichst ursprünglich entfalten kann. Nationalparke umfassen Regionen mit besonders wertvoller Naturausstattung, die durch den Menschen nur wenig beeinflusst sind. Der erste Nationalpark der Welt, der Yellowstone Nationalpark in Nordamerika, wurde bereits im Jahr 1872 gegründet. Heute gibt es weltweit in rund 120 Ländern über 2.000 Nationalparke.
=> Nationalparks in Österreich
=> Nationalparke in Deutschland
=> Schweizerischer Nationalpark
 
•   Wildnisgebiet
Vor allem in den USA sind Wildnisgebiet die strengste Schutzgebietskategorie im Naturschutz. Es handelt sich um weitestgehend natürliche Gebiete, in denen sich die Natur ungestört vom Menschen entfalten kann. Diese Totalreservate dienen nicht nur dem Erhalt der biologischen Vielfalt, sondern sind auch wichtige Referenzgebiete für die naturwissenschaftliche Forschung. Die International Conservation Union (IUCN) unterscheidet zwischen „Strengen Naturgebieten“, deren primäres Ziel in der Erhaltung von Habitaten, Ökosystemen und Arten in einem möglichst ungestörten Zustand zum Zweck der Forschung und/oder des Monitorings liegt, und „Wildnisgebieten“, die vom Menschen unbeeinflusste Gebiete erhalten, ohne dass Forschung im Vordergrund steht.
In Mitteleuropa gibt es nur sehr wenige Gebiete, die den Anforderungen an Wildnisgebiete entsprechen. Beispiel sind das Wildnisgebiet Dürrenstein in Österreich, das Naturschutzgebiet Königsbrücker Heide in Deutschland oder die Kernzone des Schweizer Nationalparks.
Eine Zertifizierung europäischer Wildnisgebiete erfolgt durch die European Wilderness Society (EWS).
 
•   Meeresschutzgebiet
Meeresschutzgebiete sind Meeresgebiete, die vor schädlichen Einflüssen durch den Menschen geschützt sind. Gemäß der International Conservation Union (IUCN) handelt es sich dabei um Gebiete innerhalb oder unterhalb des Gezeitenbereichs, einschließlich der darüber liegenden Wassersäule, der dazugehörigen Flora, Fauna sowie der historischen und kulturellen Werte, die rechtlich oder durch andere Mittel wirksam geschützt werden.
 
•   Biogenetisches Reservat
Biogenetische Reservate sollen die genetische Vielfalt und die Repräsentativität der europäischen Tier- und Pflanzenarten sichern. Das Netzwerk Biogenetischer Reservate ist ein Programm des Europarats zur Umsetzung der Berner Konvention über den Schutz der wild lebenden Tiere und frei wachsenden Pflanzen. In das Netzwerk werden nur Gebiete aufgenommen, die bereits durch gesetzliche Bestimmungen der einzelnen Mitgliedstaaten geschützt sind.
 
•   Ramsar-Schutzgebiet
Ramsar-Gebiete sind Feuchtgebiete von internationaler Bedeutung und werden gemäß den Zielen des "Übereinkommens über Feuchtgebiete, insbesondere als Lebensräume für Wat- und Wasservögel von internationaler Bedeutung" ausgewiesen. Durch die Unterzeichnung der Ramsar-Konvention verpflichten sich die Vertragsstaaten zwar, die Feuchtgebiete von internationaler Bedeutung zu erhalten und für eine wohlausgewogene Nutzung zu sorgen, trotzdem besitzen Ramsar-Schutzgebiete keinen unmittelbaren rechtlichen Schutzstatus. Allerdings werden viele Ramsar-Gebiete auch durch andere Schutzkategorien erfasst.
=> Ramsar Sites Information Service
 
•   Welterbestätten
Welterbestätten (World Heritage Sites) wurden in den 1970er Jahren von der UNESCO eingeführt. Es wird zwischen den Kategorien "Kulturerbe" und "Naturerbe" unterschieden. Jeder Vertragsstaat der Welterbekonvention ist verpflichtet, seine Gebiete von universellem Natur- oder Kulturwert entsprechend zu verwalten, finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen sowie Forschungsarbeiten zu initiieren. Trotzdem gibt es für Welterbestätten keinen rechtlich verbindenden Schutz, solange die Unterzeichnerstaaten die Welterbekonvention nicht in nationales Recht transformieren. Die UNESCO besitzt bei Verstößen keinerlei Sanktionsmöglichkeiten.
=> World Heritage List
 
•   Europäische Diplom für geschützte Gebiete
Das Europäische Diplom für geschützte Gebiete ist eine Auszeichnung, die vom Europarat an Schutzgebiete von europaweiter Bedeutung vergeben wird, die sich durch herausragende wissenschaftliche, kulturelle oder ästhetische Qualitäten auszeichnen. Das Diplom gilt für fünf Jahre. Die Wiederverleihung ist an das positive Gutachten eines vom Europarat bestellten unabhängigen Experten gebunden.
=> The European Diploma of Protected Areas
 
 
Schutzgebietsmanagement
 
Schutzgebiete dienen dem Erhalt der Natur. Schutzgebiete sind aber auch oft von sozialem und ökonomischem Nutzen, indem sie beispielsweise die Identität und Wertschätzung für die Natur und Landschaft stärken, die Lebensqualität sichern, zur Regionalentwicklung beitragen und Modellregion für eine ausgeglichene und nachhaltige Entwicklung werden. Voraussetzung dafür ist eine professionelle Gebietsbetreuung.
 
Zu den Aufgaben des Schutzgebietsmanagement zählen
•   Überwachung der Einhaltung der Schutzbestimmungen,
•   Organisation von Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen
•   Informations- und Öffentlichkeitsarbeit
•   Dokumentation der Gebietsentwicklung (Monitoring) als Grundlage für eine Erfolgskontrolle.
 
Eine aktive Kommunikation mit Behörden, Grundbesitzern, Bevölkerung und allen beteiligten Interessensgruppen fördert die Akzeptanz eines Schutzgebiets und trägt zur Lösung von Konflikten bei. Die partizipative Einbindung von Grundeigentümern und Bewirtschaftern ist wichtig für ein erfolgreiches Gebietsmanagement. Fördermittel und Projekte können wichtige Impulse für eine Region setzen. Kontinuierliche Öffentlichkeitsarbeit, auch die Einrichtung von Besucherzentren, tragen dazu bei, der Bevölkerung die Bedeutung und die Besonderheiten des Schutzgebiets zu vermitteln.
 
 
Unterlagen / Links
 
WWF Deutschland (2008): Internationale Schutzgebiets-Kategorien der IUCN. Hintergrundinformation, Download auf issuu.com
I. Oberleitner, T. Ellmauer & M. Tiefenbach (2007): Schutzgebietsbetreuung in Österreich. Grundsatzpapier der Österreichischen Naturschutzplattform. Report REP-0078, Umweltbundesamt, Wien, 7 S., Download pdf (233 kb)
EUROPARC Deutschland (2010): Richtlinien für die Anwendung der IUCN-Managementkategorien für Schutzgebiete. EUROPARC Deutschland e. V., Berlin, 87 S., Download pdf (2.283 kb)
IUCN – Best Practice Protected Area Guidelines Series: Download auf portals.iucn.org
M. F. Borgi, R. Staub, F. V. Ruffini (1999): Großflächige Schutzgebiete im Alpenraum. Daten, Fakten, Hintergründe. Europäische Akademie Bozen – Fachbereich Alpine Umwelt, Blackwell Wissenschafts-Verlag, Berlin – Wien, 241 S.
Schutzgebietskategorien Kärnten: www.projekte.eko.at/ipam/main.php
IUCN – Global Protected Areas Programme: www.iucn.org/theme/protected-areas
Protected Areas of our Planet: www.protectedplanet.net
 
 
letzte Änderung März 2013, © UMG
 
   

 
 
Schutzgebiete
Naturschutz auf der Fläche
 
Schutzgebiete sind unverzichtbare Instrumente des Naturschutzes. Heute existiert eine Vielzahl unterschiedlicher Schutzgebietstypen, die sich in ihren Zielsetzungen und durch unterschiedlich strenge Schutzbestimmungen unterscheiden.
 
 
Schutzgebietskategorien
 
Es handelt sich hier um eine Auflistung unterschiedlichster Schutzgebietskategorien, wobei in keinem Staat alle angeführten Kategorien angewandt werden.
 
•   Naturschutzgebiet
Naturschutzgebiete dienen dem besonderen Schutz von Natur und Landschaft, um die Lebensräume wildlebender Arten zu erhalten, zu entwickeln und wiederherzustellen. Auch Gebiete, die sich durch eine besondere Seltenheit und Eigenart auszeichnen oder die von besonderem wissenschaftlichen oder naturgeschichtlichen Wert sind, können zu Naturschutzgebieten erklärt werden.
=> Naturschutzgebiete in Deutschland
 
•   Natura 2000-Gebiet
Natura 2000-Gebiete werden gemäß der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie und/oder der Vogelschutzrichtlinie der Europäischen Union ausgewiesen, um natürliche Lebensräume und wildlebende Tiere und Pflanzen europaweit zu schützen. Die Mitgliedstatten der EU sind verpflichtet, Gebiete in ausreichender Anzahl, Größe und Qualität auszuweisen und für einen guten Erhaltungszustand der Lebensräume und Arten von gemeinschaftlichem Interesse zu sorgen. Alle sechs Jahre muss der EU über den Zustand der Natura 2000-Gebietet berichtet werden.
=> Fauna-Flora-Habitatrichtlinie und Vogelschutzrichtlinie – Gebiete und Arten in Deuschland
=> Natura 2000 Viewer
 
•   Smaragd-Gebiet
Das europäische Netzwerk „Smaragd“ für bedrohte Arten und Lebensräume ist vor allem außerhalb der Europäischen Union als Pendent zu Natura 2000 von Bedeutung. In der Schweiz wurden im Jahr 2012 die 37 gemeldeten Lebensräume vom Europarat als Smaragd-Gebiete anerkannt.
=> Smaragd-Gebiete der Schweiz
 
•   Landschaftsschutzgebiet
Landschaftsschutzgebiete schützen und erhalten Gebiete mit einer besonderen Vielfalt und Eigenart der Landschaft, einer hohen kulturhistorischen Bedeutung oder einem besonderen Wert für die Erholung.
 
•   Geschützter Landschaftsteil / Geschützter Landschaftsbestandteil
Im Gegensatz zu den meist großflächigen Landschaftsschutzgebieten umfassen geschützte Landschaftsteile bzw geschützte Landschaftsbestandteile meist kleinräumigere Landschaftsausschnitte, die das Landschafts- oder Ortsbild prägen und beleben.
 
•   Pflanzenschutzgebiet
Pflanzenschutzgebiete dienen dem Schutz der Pflanzenwelt. In Pflanzenschutzgebieten ist es untersagt, Pflanzen zu schädigen, zu pflücken, auszureißen oder auszugraben.
 
•   Pilzschutzgebiete
Sie werden zum Erhalt der Pilzflora ausgewiesen. In Pilzschutzgebieten ist unter anderem das Sammeln von Pilzen zur Gänze untersagt.
 
•   Naturwaldreservat
Naturwaldreservate werden nicht forstwirtschaftlich genutzt und der natürlichen Entwicklung überlassen. Ihre Entwicklungsdynamik entspricht der von Urwäldern. Sie sind meist Lebensräume für seltene und bedrohte Waldarten und haben eine große Bedeutung für die Erforschung von unbeeinflussten Waldlebensgemeinschaften.
Naturwaldreservate, die zu wenig Raum für eine ausgeglichene Entwicklung aller natürlichen Bestandsentwicklungsphasen von Wäldern bieten, trotzdem aber charakteristische Bestände natürlicher Waldgesellschaften umfassen, werden als Naturwaldzellen bezeichnet.
=> Datenbank Naturwaldreservate in Deutschland
=> Naturwaldreservate in Österreich
=> Monitoring Naturwaldreservate Schweiz
 
•   Naturdenkmal
Als Naturdenkmal werden meist Einzelobjekte, etwa Bäume, Höhlen, erdgeschichtliche Aufschlüsse, Findlinge oder Quellen geschützt, die auf Grund von Seltenheit, besonderer Schönheit oder naturgeschichtlicher und landschaftlicher Aspekte erhaltenswert sind. Auch kleinflächige Landschaftsteile mit einer Größe bis zu 5 ha werden als Naturdenkmale ausgewiesen. In manchen Regionen können kleinere, regional bedeutende Gebiete auch zu örtlichen Schutzgebieten erklärt werden.
 
•   Nationales Naturmonument
In Deutschland können seit 2010 Gebiete, die aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, kulturhistorischen oder landeskundlichen Gründen und wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit von Bedeutung für ganz Deutschland sind, als Nationale Naturmonumente ausgewiesen werden.
 
•   Ruhegebiet
Ruhegebiete sind ökologische Ausgleichs- und Rückzugsräume. Sie sollen einer Überschließung der Landschaft entgegenwirken, indem störende Infrastrukturen und Nutzungen verboten bzw eingeschränkt werden.
 
•   Wildschutzgebiet
Wildschutz-, Wildruhe-, Wildschon- und Jagdbanngebiete schützen Lebensräume mit besonderer Bedeutung für jagdbare Wildtiere, zB Wintereinstandsgebiete, Setz-, Brut-, und Aufzuchtsgebiete. Im Vordergrund stehen Vermeidung oder Minimierung von Störungen durch menschliche Nutzungen. Verboten bzw eingeschränkt werden vor allem Jagd sowie Sport- und Freizeitaktivitäten.
 
•   Naturpark
Naturparke erhalten und bewahren wertvolle Landschaften, die sich durch eine große Naturvielfalt und einen hohen Erlebnis-, Bildungs- und Erholungswert für den Menschen auszeichnen. Im Vordergrund steht ein harmonisches Miteinander von Mensch und Natur. Die Ansprüche des Menschen an Lebens- und Wirtschaftsräume sollen mit den Anforderungen von Landschafts- und Naturschutz in Einklang gebracht werden, indem eine umweltgerechte Landnutzung, eine nachhaltige Regionalentwicklung und ein naturverträglichen Tourismus gefördert werden.
=> Naturparke Deutschland
=> Österreichische Naturparke
 
•   Biosphärenreservat/Biosphärenpark
Biosphärenreservate werden gemäß den Richtlinien des „Men and Biosphere“ (MAB)-Programms der UNESCO als Modellregionen für nachhaltiges Leben und Wirtschaften eingerichtet. Ziel ist, die Natur zu schützen und zu erhalten, eine soziokulturell und ökologisch nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung zu fördern sowie Forschung, Bildung und Informationsaustausch zu stärken. Biosphärenreservate gliedern sich in Kernzonen, die dem strengen Schutz der Natur vorbehalten sind, in Pflegezonen, die dem Erhalt vielfältiger, extensiv genutzter Kulturlandschaften dienen, und in Entwicklungszonen, dem Lebens-, Wirtschafts- und Erholungsraum der Bevölkerung.
=> Biosphärenparks Österreich
=> Biosphärenreservate in Deutschland
 
•   Nationalpark
Ein Nationalpark ist ein großflächiges Schutzgebiet, in dem sich die Natur weitgehend ungestört und möglichst ursprünglich entfalten kann. Nationalparke umfassen Regionen mit besonders wertvoller Naturausstattung, die durch den Menschen nur wenig beeinflusst sind. Der erste Nationalpark der Welt, der Yellowstone Nationalpark in Nordamerika, wurde bereits im Jahr 1872 gegründet. Heute gibt es weltweit in rund 120 Ländern über 2.000 Nationalparke.
=> Nationalparks in Österreich
=> Nationalparke in Deutschland
=> Schweizerischer Nationalpark
 
•   Wildnisgebiet
Vor allem in den USA sind Wildnisgebiet die strengste Schutzgebietskategorie im Naturschutz. Es handelt sich um weitestgehend natürliche Gebiete, in denen sich die Natur ungestört vom Menschen entfalten kann. Diese Totalreservate dienen nicht nur dem Erhalt der biologischen Vielfalt, sondern sind auch wichtige Referenzgebiete für die naturwissenschaftliche Forschung. Die International Conservation Union (IUCN) unterscheidet zwischen „Strengen Naturgebieten“, deren primäres Ziel in der Erhaltung von Habitaten, Ökosystemen und Arten in einem möglichst ungestörten Zustand zum Zweck der Forschung und/oder des Monitorings liegt, und „Wildnisgebieten“, die vom Menschen unbeeinflusste Gebiete erhalten, ohne dass Forschung im Vordergrund steht.
In Mitteleuropa gibt es nur sehr wenige Gebiete, die den Anforderungen an Wildnisgebiete entsprechen. Beispiel sind das Wildnisgebiet Dürrenstein in Österreich, das Naturschutzgebiet Königsbrücker Heide in Deutschland oder die Kernzone des Schweizer Nationalparks.
Eine Zertifizierung europäischer Wildnisgebiete erfolgt durch die European Wilderness Society (EWS).
 
•   Meeresschutzgebiet
Meeresschutzgebiete sind Meeresgebiete, die vor schädlichen Einflüssen durch den Menschen geschützt sind. Gemäß der International Conservation Union (IUCN) handelt es sich dabei um Gebiete innerhalb oder unterhalb des Gezeitenbereichs, einschließlich der darüber liegenden Wassersäule, der dazugehörigen Flora, Fauna sowie der historischen und kulturellen Werte, die rechtlich oder durch andere Mittel wirksam geschützt werden.
 
•   Biogenetisches Reservat
Biogenetische Reservate sollen die genetische Vielfalt und die Repräsentativität der europäischen Tier- und Pflanzenarten sichern. Das Netzwerk Biogenetischer Reservate ist ein Programm des Europarats zur Umsetzung der Berner Konvention über den Schutz der wild lebenden Tiere und frei wachsenden Pflanzen. In das Netzwerk werden nur Gebiete aufgenommen, die bereits durch gesetzliche Bestimmungen der einzelnen Mitgliedstaaten geschützt sind.
 
•   Ramsar-Schutzgebiet
Ramsar-Gebiete sind Feuchtgebiete von internationaler Bedeutung und werden gemäß den Zielen des "Übereinkommens über Feuchtgebiete, insbesondere als Lebensräume für Wat- und Wasservögel von internationaler Bedeutung" ausgewiesen. Durch die Unterzeichnung der Ramsar-Konvention verpflichten sich die Vertragsstaaten zwar, die Feuchtgebiete von internationaler Bedeutung zu erhalten und für eine wohlausgewogene Nutzung zu sorgen, trotzdem besitzen Ramsar-Schutzgebiete keinen unmittelbaren rechtlichen Schutzstatus. Allerdings werden viele Ramsar-Gebiete auch durch andere Schutzkategorien erfasst.
=> The Ramsar Sites Information Service
 
•   Welterbestätten
Welterbestätten (World Heritage Sites) wurden in den 1970er Jahren von der UNESCO eingeführt. Es wird zwischen den Kategorien "Kulturerbe" und "Naturerbe" unterschieden. Jeder Vertragsstaat der Welterbekonvention ist verpflichtet, seine Gebiete von universellem Natur- oder Kulturwert entsprechend zu verwalten, finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen sowie Forschungsarbeiten zu initiieren. Trotzdem gibt es für Welterbestätten keinen rechtlich verbindenden Schutz, solange die Unterzeichnerstaaten die Welterbekonvention nicht in nationales Recht transformieren. Die UNESCO besitzt bei Verstößen keinerlei Sanktionsmöglichkeiten.
=> World Heritage List
 
•   Europäische Diplom für geschützte Gebiete
Das Europäische Diplom für geschützte Gebiete ist eine Auszeichnung, die vom Europarat an Schutzgebiete von europaweiter Bedeutung vergeben wird, die sich durch herausragende wissenschaftliche, kulturelle oder ästhetische Qualitäten auszeichnen. Das Diplom gilt für fünf Jahre. Die Wiederverleihung ist an das positive Gutachten eines vom Europarat bestellten unabhängigen Experten gebunden.
=> The European Diploma of Protected Areas
 
 
Schutzgebietsmanagement
 
Schutzgebiete dienen dem Erhalt der Natur. Schutzgebiete sind aber auch oft von sozialem und ökonomischem Nutzen, indem sie beispielsweise die Identität und Wertschätzung für die Natur und Landschaft stärken, die Lebensqualität sichern, zur Regionalentwicklung beitragen und Modellregion für eine ausgeglichene und nachhaltige Entwicklung werden. Voraussetzung dafür ist eine professionelle Gebietsbetreuung.
 
Zu den Aufgaben des Schutzgebietsmanagement zählen
•   Überwachung der Einhaltung der Schutzbestimmungen,
•   Organisation von Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen
•   Informations- und Öffentlichkeitsarbeit
•   Dokumentation der Gebietsentwicklung (Monitoring) als Grundlage für eine Erfolgskontrolle.
 
Eine aktive Kommunikation mit Behörden, Grundbesitzern, Bevölkerung und allen beteiligten Interessensgruppen fördert die Akzeptanz eines Schutzgebiets und trägt zur Lösung von Konflikten bei. Die partizipative Einbindung von Grundeigentümern und Bewirtschaftern ist wichtig für ein erfolgreiches Gebietsmanagement. Fördermittel und Projekte können wichtige Impulse für eine Region setzen. Kontinuierliche Öffentlichkeitsarbeit, auch die Einrichtung von Besucherzentren, tragen dazu bei, der Bevölkerung die Bedeutung und die Besonderheiten des Schutzgebiets zu vermitteln.
 
 
Unterlagen / Links
 
WWF Deutschland (2008): Internationale Schutzgebiets-Kategorien der IUCN. Hintergrundinformation, Download auf issuu.com
I. Oberleitner, T. Ellmauer & M. Tiefenbach (2007): Schutzgebietsbetreuung in Österreich. Grundsatzpapier der Österreichischen Naturschutzplattform. Report REP-0078, Umweltbundesamt, Wien, 7 S., Download pdf (233 kb)
EUROPARC Deutschland (2010): Richtlinien für die Anwendung der IUCN-Managementkategorien für Schutzgebiete. EUROPARC Deutschland e. V., Berlin, 87 S., Download pdf (2.283 kb)
IUCN – Best Practice Protected Area Guidelines Series: Download auf portals.iucn.org
M. F. Borgi, R. Staub, F. V. Ruffini (1999): Großflächige Schutzgebiete im Alpenraum. Daten, Fakten, Hintergründe. Europäische Akademie Bozen – Fachbereich Alpine Umwelt, Blackwell Wissenschafts-Verlag, Berlin – Wien, 241 S.
Schutzgebietskategorien Kärnten: www.projekte.eko.at/ipam/main.php
IUCN – Global Protected Areas Programme: www.iucn.org/theme/protected-areas
Protected Areas of our Planet: www.protectedplanet.net  
 

 


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T +43 (0)5574 65564 | F +43 (0)5574 655644
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www.naturtipps.com/schutzgebiete.html
Stand März 2013